Das Zuordnungsproblem, und wie wir es lösen
Der Streit in einer Wohngemeinschaft entsteht nie am Bett und nie am Schreibtisch, sondern am Sofa, am Küchentisch und an der Waschmaschine. Diese Stücke gehören entweder allen, niemandem oder der Person, die längst ausgezogen ist. Solange das nicht geklärt ist, lässt sich auch keine Rechnung aufteilen.
Wir klären es deshalb vor dem Zählen und nicht danach. Beim Aufmaß gehen wir Raum für Raum durch, und jedes Stück bekommt einen Namen dazugeschrieben. Was gemeinschaftlich ist, wird entweder gleichmäßig aufgeteilt oder demjenigen zugeordnet, der es übernimmt. Das dauert zehn Minuten und beendet eine Diskussion, die sonst am Umzugstag im Treppenhaus geführt wird.
Was vor dem Zählen feststehen sollte
- Wem die Küchengeräte gehören und wer sie mitnimmt
- Ob das Sofa mitkommt, verkauft oder entsorgt wird
- Wer die Kaution abwickelt und wer die Übergabe macht
- Ob einzelne Personen später nachziehen als der Rest
Eine Fuhre, mehrere Ziele
Der häufigste Fall ist nicht der gemeinsame Umzug in eine neue Wohnung, sondern die Auflösung: Drei Personen ziehen an drei verschiedene Adressen, zwei davon in Heiligenhafen und eine nach Kiel. Solange die Ziele nicht weit auseinanderliegen, ist das eine Fuhre mit mehreren Stopps und deutlich günstiger als drei einzelne Aufträge.
Wichtig ist dabei die Reihenfolge des Beladens. Wer zuerst abgeladen wird, muss zuletzt geladen werden, sonst wird an jeder Adresse der halbe Wagen ausgeräumt. Wir legen diese Reihenfolge vorher fest und sagen Ihnen, wessen Zimmer wann dran ist. Wer an diesem Morgen noch packt, hält die ganze Kette auf, und deshalb ist die Reihenfolge auch eine Zumutung an die Pünktlichkeit.
So rechnen wir: 39 Stücke, 598 Euro
Das Beispiel ist eine Dreizimmerwohngemeinschaft, die vollständig auszieht. 22 Kartons ergeben 66 Euro, drei Betten mit Lattenrost 105 Euro, drei Kleiderschränke 135 Euro, ein Sofa aus dem Gemeinschaftsraum 40 Euro. Kühlschrank und Waschmaschine kommen auf 76 Euro, acht leichte Stücke, also drei Schreibtische, der Küchentisch und vier Regale, auf 176 Euro.
Das sind 598 Euro für 39 gezählte Stücke, und diese Summe lässt sich sauber aufteilen. Wer ein Bett, einen Schrank, einen Schreibtisch, ein Regal und acht Kartons hat, steht mit 148 Euro in der Liste. Die Gemeinschaftsstücke, also Sofa, Küchentisch und Geräte, werden entweder gedrittelt oder demjenigen zugeschrieben, der sie behält. Der Mindestbetrag fällt dabei nur einmal an, weil ein Fahrzeug fährt.
Wenn nur eine Person auszieht
Der Teilauszug ist der Alltagsfall in Wohngemeinschaften, und er ist meistens klein: ein Bett, ein Schrank, ein Schreibtisch, zehn bis fünfzehn Kartons. Solche Listen liegen häufig bei oder knapp über dem Mindestbetrag von 249 Euro, und sie sind an fast jedem Tag im Kalender unterzubringen, weil sie einen halben Vormittag brauchen.
Wir achten in diesem Fall besonders darauf, was stehen bleibt. Es kommt regelmäßig vor, dass ein Regal verladen wird, das eigentlich der Wohnung gehört, oder dass die Waschmaschine mitgenommen wird, obwohl sie gemeinsam gekauft wurde. Deshalb steht auf unserer Liste, was mitkommt, und sie wird von der ausziehenden Person abgezeichnet, bevor wir losfahren.
Typische Stücke beim Teilauszug
- Bett mit Lattenrost und Matratze, 35 Euro
- Kleiderschrank mit zwei Türen, 45 Euro
- Schreibtisch und ein bis zwei Regale, je 22 Euro
- Zehn bis fünfzehn Kartons, je 3 Euro
Übergabe und das, was übrig bleibt
Eine aufgelöste Wohngemeinschaft hinterlässt mehr als eine Familie, die auszieht. Es bleiben Möbel ohne Besitzer, ein Keller voller Gegenstände aus drei Mietergenerationen und meistens ein Sofa, das niemand haben will. Wer das erst am Übergabetag bemerkt, verliert einen Teil der Kaution.
Wir nehmen solche Reste mit, wenn es vorher besprochen ist, und rechnen sie nach Kubikmetern ab 39 Euro ab. Die Gebühr des Wertstoffhofs reichen wir mit Beleg durch. Brauchbares sprechen wir vorher an, denn in einem Ort dieser Größe findet ein funktionierender Schreibtisch meist innerhalb weniger Tage einen neuen Platz.